Mitarbeiter einstellen: Kosten

Arbeitgeberkosten 2026: Rechenbeispiele für 3.000, 3.500 und 5.000 € brutto

Jede Position einzeln gerechnet, mit den Beitragssätzen und Grenzen für 2026 aus amtlichen Quellen, und mit den Kosten, die in keinem Brutto-Netto-Rechner stehen.

Die Hände einer Buchhalterin fahren mit einem Stift über eine ausgedruckte Lohnübersicht, daneben ein Tischrechner mit Papierrolle, ein Stempel und eine Kaffeetasse.
Die Arbeitgeberanteile sind der kleinere Teil der Rechnung, aber der genaueste.
Inhalt
  1. Warum die Bruttozahl täuscht
  2. Die Sätze und Grenzen für 2026
  3. Vier Rechenbeispiele
  4. Minijob und Midijob
  5. Was in keiner Abrechnung steht
  6. So rechnen Sie Ihre eigene Stelle
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Die meisten Online-Rechner beantworten die Frage des Arbeitnehmers: Was bleibt netto? Für die Entscheidung über eine Einstellung zählt die andere Seite der Abrechnung. Dieser Ratgeber rechnet sie Position für Position, mit den Werten für 2026 aus amtlichen Quellen.

Warum die Bruttozahl täuscht

Ein Bewerbungsgespräch endet mit einer Gehaltszahl, und diese Zahl prägt die Kalkulation. Die tatsächlichen Kosten liegen deutlich darüber. Das Statistische Bundesamt beziffert die Arbeitskosten je geleisteter Stunde 2024 auf durchschnittlich 44,32 €, von 36,40 € in Mecklenburg-Vorpommern bis 49,41 € in Hamburg; die Sozialbeiträge der Arbeitgeber machten 22,6 Prozent der Arbeitskosten aus⁠1. Wer eine Stelle nur nach dem Bruttogehalt plant, unterschätzt die Bindung, die er eingeht.

Die Sätze und Grenzen für 2026

PositionArbeitgeberanteil 2026Bemessungsgrenze im MonatQuelle
Rentenversicherung9,3 % (Gesamtsatz 18,6 %)8.450 €⁠2
Arbeitslosenversicherung1,3 % (Gesamtsatz 2,6 %)8.450 €⁠3
Krankenversicherung, allgemeiner Satz7,3 % (Gesamtsatz 14,6 %)5.812,50 €⁠4
Krankenversicherung, ZusatzbeitragHälfte des Kassensatzes; Durchschnitt 2026: 2,9 %, also 1,45 %5.812,50 €⁠4
Pflegeversicherung1,8 % (Gesamtsatz 3,6 %)5.812,50 €⁠5
Umlage U2 (Mutterschaft)kassenabhängig, z. B. 0,44 % bei der TK8.450 €⁠5
Insolvenzgeldumlage0,15 %8.450 €⁠6
Umlage U1 (Krankheit), nur kleinere Betriebekassenabhängig, z. B. 2,1 % (Standard) bei der TK8.450 €⁠5
Unfallversicherungbranchenabhängig, an die Berufsgenossenschaft–⁠7

Zwei Hinweise zur Lesart. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest; die Techniker Krankenkasse etwa erhebt 2026 2,69 Prozent⁠5, der vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebene Durchschnitt liegt bei 2,9 Prozent⁠4. In Sachsen gilt in der Pflegeversicherung eine abweichende Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten⁠5; die Beispiele unten gelten für die übrigen Länder. Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent in der Pflegeversicherung trägt der Beschäftigte allein und verändert die Arbeitgeberkosten nicht⁠5.

Vier Rechenbeispiele

Gerechnet wird mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der U2 der TK und der Insolvenzgeldumlage, ohne U1 und Unfallversicherung. Die Summe der Arbeitgeberanteile beträgt damit 21,74 Prozent, solange das Gehalt unter beiden Bemessungsgrenzen liegt.

PositionMindestlohn (2.409,33 €)3.000 €3.500 €5.000 €
Rentenversicherung 9,3 %224,07 €279,00 €325,50 €465,00 €
Arbeitslosenversicherung 1,3 %31,32 €39,00 €45,50 €65,00 €
Krankenversicherung 7,3 %175,88 €219,00 €255,50 €365,00 €
Zusatzbeitrag 1,45 %34,94 €43,50 €50,75 €72,50 €
Pflegeversicherung 1,8 %43,37 €54,00 €63,00 €90,00 €
Umlage U2 0,44 %10,60 €13,20 €15,40 €22,00 €
Insolvenzgeldumlage 0,15 %3,61 €4,50 €5,25 €7,50 €
Arbeitgeberanteile523,79 €652,20 €760,90 €1.087,00 €
Kosten im Monat2.933,12 €3.652,20 €4.260,90 €6.087,00 €
Kosten im Jahr (12 Gehälter)35.197,44 €43.826,40 €51.130,80 €73.044,00 €
zusätzlich U1 bei 2,1 % im Monat50,60 €63,00 €73,50 €105,00 €

Das Mindestlohnbeispiel rechnet mit 13,90 € pro Stunde, dem Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026⁠8, und 40 Wochenstunden: 13,90 € × 40 × 52 ÷ 12 = 2.409,33 €. Alle Beträge sind auf den Cent gerundet.

Bei 5.000 € brutto greift noch keine Bemessungsgrenze. Erst darüber sinkt der Prozentsatz: Bei 7.000 € brutto werden Kranken- und Pflegeversicherung nur auf 5.812,50 € berechnet⁠4, und die Arbeitgeberanteile betragen nach derselben Rechnung 1.396,52 € oder 19,95 Prozent.

Minijob und Midijob

Für den gewerblichen Minijob liegt die Verdienstgrenze 2026 bei 603 € im Monat⁠3. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer, 0,8 % U1, 0,22 % U2 und 0,15 % Insolvenzgeldumlage, insgesamt höchstens 31,17 %, dazu den Beitrag zur Unfallversicherung⁠7. Bei 603 € sind das bis zu 187,96 €, zusammen 790,96 € im Monat.

Im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € (Midijob) beginnt der Arbeitgeberbeitrag nach Angaben der Minijob-Zentrale bei 28 Prozent und wird bis zur Obergrenze gleitend auf den üblichen Satz von knapp 20 Prozent abgeschmolzen⁠9.

Was in keiner Abrechnung steht

Die Arbeitgeberanteile sind nur der sichtbare Teil. Jede Stelle bringt weitere Kosten mit sich:

  • Bezahlte Abwesenheit. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr⁠10, bei einer Fünftagewoche also 20 Arbeitstage. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber das Entgelt bis zu sechs Wochen weiter⁠11.
  • Die Kosten je produktiver Stunde. Bei 3.500 € brutto, 40 Wochenstunden und nur dem gesetzlichen Mindesturlaub ergeben sich 1.920 bezahlte Arbeitsstunden im Jahr und rund 26,63 € je Stunde, noch vor Feiertagen, Krankheit, Einarbeitung und Arbeitsplatz. Beim Mindestlohn sind es nach derselben Rechnung rund 18,33 €, bei 5.000 € brutto rund 38,04 €.
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sofern vereinbart, mit eigenen Arbeitgeberanteilen.
  • Arbeitsplatz und Ausstattung: Raum, Rechner, Lizenzen, Telefon.
  • Rekrutierung und Einarbeitung: Anzeigen, Honorare, die Zeit der Führungskräfte und die Monate bis zur vollen Leistung. Unser Ratgeber zu Recruiting-Kosten und Besetzungsdauer behandelt sie gesondert.

So rechnen Sie Ihre eigene Stelle

  1. Bruttogehalt festlegen, einschließlich vereinbarter Sonderzahlungen, auf das Jahr gerechnet.
  2. Die Sätze Ihrer Krankenkasse einsetzen: Zusatzbeitrag, U1 und U2 stehen auf der Website jeder Kasse.
  3. Bemessungsgrenzen prüfen, wenn das Gehalt über 5.812,50 € im Monat liegt.
  4. Unfallversicherung ergänzen, nach dem letzten Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft.
  5. Nicht abgerechnete Kosten schätzen: Arbeitsplatz, Ausstattung, Rekrutierung und Einarbeitung.
  6. Durch die produktiven Stunden teilen, um einen Stundensatz zu erhalten, der sich mit den Alternativen vergleichen lässt.

Mit diesem Stundensatz wird die Entscheidung vergleichbar: mit dem Honorar eines Freelancers, dem Preis eines Telefonsekretariats oder den Kosten von KI-Teammitgliedern, wie sie unser Vergleich auf der Startseite gegenüberstellt.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Arbeitgeberkosten für einen Mitarbeiter?

Zum Bruttogehalt werden die Arbeitgeberanteile addiert: 2026 Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags der jeweiligen Kasse, Pflegeversicherung 1,8 %, die Umlage U2, die Insolvenzgeldumlage von 0,15 % und in kleineren Betrieben die Umlage U1. Hinzu kommt die Unfallversicherung. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen werden die Beiträge nur bis zur Grenze berechnet.

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026?

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr), in der Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr). Die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr.

Was kostet ein Midijob den Arbeitgeber?

Im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € im Monat beginnt der Arbeitgeberbeitrag nach Angaben der Minijob-Zentrale bei 28 Prozent und sinkt gleitend auf den üblichen Satz von knapp 20 Prozent. Der genaue Betrag lässt sich mit dem Midijob-Rechner der Minijob-Zentrale ermitteln.

Quellen

  1. Arbeitskosten im Jahr 2024 in Hamburg am höchsten, in Mecklenburg-Vorpommern am niedrigsten. Statistisches Bundesamt (Destatis), 5. Nov. 2026. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  2. Werte der Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung, 1. Juli 2026. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  3. Das ändert sich im neuen Jahr. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 22. Dez. 2025. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  4. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesministerium für Gesundheit, 3. Sept. 2026. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  5. Aktuelle Beitragssätze in der Sozialversicherung. Techniker Krankenkasse, 6. Jan. 2026. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  6. Wie hoch ist die Insolvenzgeldumlage?. Techniker Krankenkasse. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  7. Abgaben und Steuern im gewerblichen Minijob. Minijob-Zentrale. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  8. Mindestlohn. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  9. Midijob. Minijob-Zentrale. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  10. § 3 Bundesurlaubsgesetz: Dauer des Urlaubs. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  11. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 8. Nov. 2026.

Aktualisiert 8. Nov. 2026: Erstveröffentlichung mit den Beitragssätzen und Rechengrößen 2026.